Informationen zur Altgeräte-Entsorgung
Zum 1. Januar 2022 tritt das novellierte deutsche Elektrogesetz – ElektroG3 – in Kraft. Die Nachbesserungen sollen einer quantitativen und qualitativen Erhöhung der Sammelquote von Elektro- und Elektronik-Altgeräten dienen und die Vorbereitungen zur Wiederverwertung von Altgeräten stärken.
Elektro- und Elektronikgeräte mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gehören zum Ende ihres Lebenszyklus nicht in den Hausmüll! Diese Geräte müssen über Sammelstellen und andere Rücknahmesysteme separat entsorgt und einer fachgerechten Verwertung zugeführt werden.
moebelplus hat Interseroh damit beauftragt, die bundesweite Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten gemäß § 17 (2) Satz 4 ElektroG durchzuführen. Interseroh betreibt zu diesem Zweck ein flächendeckendes Netzwerk an Rücknahmestellen, an denen Sie ausgediente Altgeräte kostenlos abgeben können. Die Rücknahmestellen sind unter www.interseroh.de/weee-annahmestellen veröffentlicht.
Beachten Sie bitte dazu Folgendes:
Kleine Geräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind (gemäß § 17 (1) Nr.2 ElektroG), dürfen in handelsüblichen Mengen (max. drei Geräte je Geräteart) an den Rücknahmestellen von Interseroh abgegeben werden. Die Rückgabemöglichkeit ist nicht an den Neukauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes gebunden.
Haushaltskleingeräte, bei denen jeweils keine Abmessung größer als 50 cm ist, sowie Lampen dürfen an den Rücknahmestellen abgegeben werden, wenn Sie ein Neugerät der gleichen Geräteart (im Wesentlichen gleiche Funktionen wie das Altgerät) bei moebelplus kaufen (1:1 Rücknahme). Sie sind verpflichtet, den Neukauf eines Gerätes der Rücknahmestelle entsprechend nachzuweisen. Um diesen Nachweis erbringen zu können, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Übermitteln Sie Ihren Rückgabewunsch unter Angabe der Geräteart für das abzugebende Altgerät (Toaster, Mikrowelle, etc.) zusammen mit einer Kopie der Rechnung für das erworbene Neugerät per E-Mail an Interseroh unter weee-annahmestellen@interseroh.com. Interseroh prüft anhand der von Ihnen übermittelten Daten, ob Sie zur Abgabe eines Altgerätes an einer der Interseroh-Rücknahmestellen berechtigt sind. Ist dies der Fall, stellt Interseroh Ihnen ebenfalls per E-Mail einen Beleg zur Verfügung, der mindestens folgende Informationen enthält:
- Kaufdatum + Geräteart des Neugerätes
- Interseroh-Vertragsnummer von moebelplus
- Interseroh-Logo
- möglicher Rückgabezeitraum
Mit dem ausgestellten Beleg können Sie sodann Ihr Altgerät an einer der Interseroh-Rücknahmestellen in Ihrer Nähe kostenlos abgeben. Bei fehlendem Beleg ist die Rücknahmestelle nicht verpflichtet, das Altgerät anzunehmen. Eine Annahme des Altgerätes kann auch aufgrund einer Verunreinigung, die eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellt (vgl. § 17 Abs. 4 i.V.m. § 13 Abs. 5 ElektroG), abgelehnt werden.
Große Geräte, die mindestens an einer Kante größer als 50 cm sind und Geräte der Wärmeübertragung (z. B. Kühl- oder Gefrierschränke) werden von moebelplus direkt bei Ihnen zurückgenommen, wenn Sie ein Neugerät der gleichen Geräteart (im Wesentlichen gleiche Funktionen wie das Altgerät) bei moebelplus kaufen (1:1 Rücknahme). Sie sind verpflichtet, Ihren Rückgabewunsch bei moebelplus mit der Beauftragung eines neuen Gerätes an entsprechender Stelle im Kaufprozess anzugeben. Dazu gehen Sie bitte wie folgt vor:
Übermitteln Sie Ihren Rückgabewunsch unter Angabe der Geräteart für das abzuholende Altgerät und der ungefähren Abmessungen (z. B. Waschmaschine, ca. 85 x 60 x 50 cm oder Einbau-Backofen, ca. 60 x 60 x 55 cm etc.) zusammen mit einer Kopie der Auftragsbestätigung oder Rechnung für das erworbene Neugerät sofort nach Kaufabschluss per E-Mail an moebelplus unter service@moebelplus.de. moebelplus prüft anhand der von Ihnen übermittelten Daten, ob Sie zur Abgabe eines Altgerätes berechtigt sind und stellt Ihnen ebenfalls per E-Mail weitere Informationen zur Altgeräte-Rücknahme zur Verfügung.
Um unsere Logistikprozesse sinnvoll und effektiv planen zu können, wird moebelplus zur Rückholung von großen Geräten einen nachgeschalteten Logistikprozess initiieren, das heißt, die Rückholung findet nicht 1:1 im Austausch bei Anlieferung Ihres Neugerätes statt. Einen Termin zur Abholung des Altgerätes werden wir gemeinsam mit Ihnen vereinbaren. Wir sichern Ihnen eine Abholung des Altgerätes innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung des Neugerätes zu.
Bei paketversandfähigen Geräten, zum Beispiel Kochfeldern, ist vor der Rückgabe eine transport- und bruchsichere Verpackung zum Schutz vor Glasbruch sicherzustellen.
Sofern die Auslieferung des Neugerätes vertraglich per Spedition „frei Bordsteinkante“ vereinbart wurde, sind Sie verpflichtet, das Altgerät zum vereinbarten Termin ebenfalls an der Bordsteinkante bereitzustellen.
Eine Mitnahme des Altgerätes kann aufgrund einer Verunreinigung, die eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellt (vgl. § 17 Abs. 4 i.V.m. § 13 Abs. 5 ElektroG), abgelehnt werden. Soweit eine Abholung an einem gemeinsam vereinbarten Termin durch Ihr Versäumnis nicht möglich ist, wird moebelplus keinen weiteren Termin zur Abholung anbieten.
Kunden in Österreich retournieren ihre Altgeräte über die Firma take-e-way, mit der moebelplus eine Rücknahme-Vereinbarung geschlossen hat. Über das "Ministerium für ein lebenswertes Österreich" bietet take-e-way Sammelstellen in ganz Österreich an. Eine Übersicht gibt es hier:
Akkus und Batterien, die nicht fest im Gerät verbaut sind (§ 10 ElektroG), sind vor der Rückgabe eines Altgerätes aus dem Gerät zu entfernen. Wegen der enthaltenen Stoffe werden sie separat entsorgt.
Altgeräte können auch sensible personenbezogene Daten speichern. Als Endnutzer sind Sie vor der Rückgabe eines Altgerätes selbst für die Löschung dieser Daten verantwortlich. Verwenden Sie dafür sogenannte "physikalische Löschprogramme", damit die Daten hinterher nicht wieder hergestellt werden können.